Heizungsoptimierung & Heizungsüberprüfung

Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsüberprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen, nach der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMav)die ab dem 01.10.2022 in Kraft tritt und eine Gültigkeit von 2 Jahren hat.  

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